RECHTSANWALT JÜRGEN LINHART
FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT
FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
FACHANWALT FÜR AGRARRECHT

MITGLIEDSCHAFTEN

  • Bundesvereinigung für Öffentliches Recht (BÖR e.V.)
  • Dt. Gesellschaft für Agrarrecht
  • ArGe Baurecht im Dt. Anwaltverein etc.

 

VERÖFFENTLICHUNGEN

  • Buchbeitrag: „Windkraftanlagen in der Bayerischen Kommune“
    Planung. Errichtung. Betrieb einer Windkraftanlage: Aktive Steuerung und Gestaltungsmöglichkeiten mit dem neuen Windkrafterlass 2012.
    rehm Verlag 2012, ISBN 978-3-8073-0355-0
  • diverse Beiträge in Fachpublikationen
  • zahlreiche praxisorientierte Vorträge zu verschiedenen rechtlichen Themen, aktuell etwa zum neuen Bauvertragsrecht vor Vertretern der Bauwirtschaft

 

KONTAKT

Telefon 09421 8450-10 · linhart@briza.de

KOMMUNALVERTRETUNG

Einer unserer neuen Kernbereiche der Kanzlei ist nach dem Einstieg von Rechtsanwalt Jürgen Linhart auch die umfassende Beratung im Bereich öffentlicher Körperschaften, insbesondere im


Verwaltungsrecht

mit u.a. Bauplanungsrecht, Subventionsrecht, Umweltrecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht und weiteren Nebengebieten


Zivilrecht

mit u.a. Grundstücksrecht, Bau- und Architektenrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Haftungs- und Schadensrecht, Äußerungs- und Presserecht


Arbeits- und Dienstrecht

 

Vertragsprüfung und -gestaltung
Als eine von wenigen Kanzleien gehören wir zum bayernweiten Spezialnetz des Bayerischen Gemeindetags und dessen Versicherers.

FACHANWALTSCHAFTEN

VERWALTUNGSRECHT

Das Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Verwaltungsrecht liegt im Spannungsfeld zwischen Bürger bzw. Unternehmen und Behörde, in der Begleitung von Genehmigungsverfahren sowie im Bereich der Beratung von Kommunen. Rechtsanwalt Linhart kennt beide Seiten aus mehrjähriger, früherer ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied im Gemeinderat und im Kreistag.
Oft kann der Fachanwalt gegen anfangs noch geringen Kostenaufwand schon durch das Instrument der Akteneinsicht und einem darauf basierenden Behördengespräch oder entsprechender Beratung einen sich anbahnenden Problemfall in einem noch frühen Verfahrensstadium „in die richtige Bahn lenken“, bevor Bescheide ergehen oder aufwändige, langwierige und teure Gerichtsverfahren betrieben werden müssen.
Auch die Möglichkeiten öffentlich-rechtlicher vertraglicher Vereinbarungen werden ohne spezialisiert-anwaltlichen Beistand oft zu wenig genutzt, obwohl sie für beide Seiten flexiblere Lösungen ermöglichen als herkömmliche Verwaltungsverfahren „per Bescheid“.
Als Fachanwalt berät und vertritt Jürgen Linhart Sie aber auch mit der Erfahrung aus knapp zwei Jahrzehnten gegenüber Behörden in Verwaltungsverfahren (z.B. in Genehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren oder Planfeststellungsverfahren). Natürlich gehören auch streitige Angelegenheiten vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof bzw. Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, vor dem Rechtsanwalt Linhart in den letzten Jahren immer wieder Verfahren führte, zum Alltag des spezialisierten Verwaltungsrechtsanwalts.

Oft muss eine sofort vollziehbare behördliche Anordnung regelmäßig auch im einstweiligen Rechtsschutz bzw. in einem Eilverfahren gekonnt angegriffen werden. Neben einer notwendigen Anfechtungsklage gegen den Bescheid ist damit die aufschiebende Wirkung einer solchen Klage, also vorläufige einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs zu erkämpfen, um nicht vor vollendeten Tatsachen stehen zu müssen.

Rechtsanwalt Jürgen Linhart berät und vertritt Sie bereits bei der Vorbereitung Ihres Antrags und dessen wunschgemäßer Verbescheidung bzw. Durchsetzung, insbesondere betreffend Bauleitplan (Bebauungsplan), bei einem Antrag auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung. Er berät Sie betreffend die Abwehr einer rechtswidrigen Planung oder die Verhinderung von störenden Nachbarbauvorhaben. Bürger, Kommunen und Unternehmen und Betriebe aller Branchen wenden sich an den auf diesem Sektor doppelt qualifizierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Problemen und Streitigkeiten rund um das Bauen.

Gewerbetreibende fragen ihn häufig in Zusammenhang mit ihrem ausgeübten Gewerbe, insbesondere bei Verfahren zur Erteilung von Konzessionen, Erlaubnissen und Genehmigungen, an.

Bürger- und Anliegerinitiativen wenden sich an den Fachanwalt, wenn nicht nachvollziehbare Beitragslasten (für Erschließung, Straßenausbau bzw. Herstellungsbeiträge etc.) im Raum stehen.

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Zu den Aufgaben als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gehört für Rechtsanwalt Linhart die bauvorbereitende und baubegleitende Rechtsberatung und das juristische Projektmanagement. Im Bereich des privaten Baurechts ist aber auch die außergerichtliche Streitschlichtung oder die fachlich kompetente Prozessvertretung häufig erforderlich. Spätestens seit mit dem 1.1.2018, als das Baurecht des BGB grundlegend wie nie reformiert wurde und alle Landgerichte seither spezielle Baukammern eingerichtet haben, ist dieses Rechtsgebiet die Sache spezialisierter Juristen geworden.

Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vertritt in diesem Bereich Architekten, Bauträger, gewerbliche und private Bauherren, Banken und Investoren, öffentliche Auftraggeber, insbesondere Kommunen, quasi-öffentliche Auftraggeber, wie z.B. Verbände, sowie Baufachbetriebe. Im sog. privaten Baurecht muss der Rechtsanwalt mit den oft komplexen Rechtsbeziehungen zahlreicher am Bau Beteiligter, vom Architekten über den Generalunternehmer, vom Bauherren bis zum Sonderfachmann, umgehen. Die oft vielfältigen Rechts- und Vertragsbeziehungen, etwa bei gestuftem Nachunternehmereinsatz, sind häufig mit den Besonderheiten der VOB angereichert. Sie gehören zum täglichen Aufgabenspektrum von Rechtsanwalt Linhart im Bereich des Baurechts.

Eine ganz eigene Rechtsmaterie auf der Grundlage verwaltungsrechtlicher Systematik stellt das Vergaberecht dar, das überwiegend im Zusammenhang mit der Vergabe von Bauaufträgen zu Rechtsstreitigkeiten führt, und das ebenfalls erst kürzlich grundlegend reformiert wurde. Es gewinnt zunehmend an Bedeutung für Kommunen und die mittelständische Bauwirtschaft.

Der im Baurecht tätige Jurist muss auch im oft detailreichen und komplexen Bereich der Bautechnik Kenntnisse mitbringen. Grundlage vieler Rechtsstreitigkeiten sind beispielsweise die Auslegung von Leistungsbeschreibungen oder strittige Nachtragsforderungen.
Besondere Bedeutung kommt der Vertragsgestaltung im Baurecht zu. Für den auf diesem Gebiet beratend tätigen Rechtsanwalt kommt es darauf an, die verschiedenen Baumodelle in besondere Verträge zu fließen. So berät der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht insbesondere im Bereich von Bauverträgen, Generalunternehmer- und Übernehmerverträgen, Baubetreuungs- und Bauträgerverträgen. An der Schnittstelle zur öffetnlichen Hand betreut Linhart, zusätzlich auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht, auch städtebauliche Verträge, etwa zum Vorhaben- und Erschließungsplan oder konzipiert städtebauliche Vereinbarungen wie Erschließungsverträge etc.

AGRARRECHT

Als Fachanwalt für Agrarrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Linhart landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Fischereibetriebe, Gartenbaubetriebe, Erzeugergemeinschaften und bäuerliche Interessengemeinschaften in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Landwirtschaft, Forstwirtschaft und die Fischerei.

Besonders qualifiziert tätig ist der zweifache Fachanwalt für Agrarrecht und für Verwaltungsrecht im agrarspezifischen Verwaltungsrecht – ein Gebiet, das den Alltag in der Landwirtschaft zunehmend maßgeblich durch unzählige Regulierungen bestimmt (z.B. öffentliches Baurecht, Abwehr von Nachbarklagen, strategische Abwehr von heranrückender Bebauung, Genehmigungen für Anlagen, Immissionsschutzrecht, Umweltrecht, Wasserrecht, Flurbereinigungsrecht, Tierseuchen- und Tierschutzrecht, Subventionen und staatliche Kontrollen, Lebensmittelrecht). Häufig angefragt wird der Spezialist auch im Forstrecht und im Jagdrecht.

Befasst ist er als einer der ganz wenigen Fachanwälte für Agrarrecht auch im agrarspezifischen Zivilrecht, also in allen bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten der Landwirte und der Forstbetriebe (z.B. Landpachtrecht, Geltendmachung von Mängelrechten beim Landmaschinenkauf, Hofübergabe und Erbrecht, Regulierung von Flurschäden, Grenzstreitigkeiten nach Vermessung, Regulierung von Verkehrsunfällen mit landwirtschaftlichem Gerät, Beitreibung offener Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen, Recht aus Mitgliedschaft in Genossenschaften und Verbänden, Unternehmenskauf in der Landwirtschaft, Kooperationen und Gesellschaftsrecht, Landpachtrecht).

Rechtsanwalt Jürgen Linhart verteidigt Mandanten im agrarspezifischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht (z.B. bei Vorwürfen im Umweltstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Tierschutz, Tierseuchenrecht, Lebensmittelrecht).

In allen Angelegenheiten wird das oft unbekannte agrarspezifische Sozialversicherungsrecht und die für die Landwirtschaft geltenden Besonderheiten im Steuerrecht, in Kooperation mit dem Steuerberater des Mandanten, berücksichtigt.