Schwerpunkte

UNSERE SCHWERPUNKTE.

LEISTUNGEN

Allgemeines Zivilrecht

RA Dr. Briza, RAin Schurr

Kaufvertrag • Dienstvertrag • Werkvertrag • Darlehensvertrag • Maklervertrag • Mietvertrag • Leasingvertrag • Reiserecht • Schadensersatzansprüche • Herausgabeansprüche • Nachbarschaftsrecht • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

Arbeitsrecht

RA / FA ArbR Dr. Briza
Gestaltung von dienst- und arbeitsrechtlichen Verträgen • Leistungsstörung im Arbeitsverhältnis • Arbeitsrechtliche Nebengesetze • Betriebsinhaberwechsel • Kündigungsschutzrecht • einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen • Betriebsverfassungsrecht • Tarifvertragsrecht

Arzthaftungsrecht

RA Dr. Briza
Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche bei ärztlichen Behandlungsfehlern • Schiedsstellenverfahren

Architektenrecht

RA / FA Bau- und Architektenrecht Jürgen Linhart
HOAI. Honorarstreitigkeiten • Gewährleistung • Schadensersatz • Urheberrecht • Durchsetzung von Architektenhonoraransprüchen

Bank- und Kapitalanlagerecht

RA Dr. Briza
Darlehen • Bürgschaft. Wertpapierrecht • Schadensersatzrecht für Kapitalanleger • Finanzdienstleistungsrecht

Erbrecht

RA Jürgen Linhart
Testamentsgestaltung • Erbvertragsrecht • Erbauseinandersetzungen • Pflichtteilsansprüche • Vermächtnisse • Testamentsanfechtung

Familienrecht

RAin / FAin FamR Schurr
Ehescheidung • Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt • Sorgerecht • Umgangsrecht • Eheliches Güterecht, Zugewinnausgleich • Versorgungsausgleich • Hausratsverteilung • Zuteilung Ehewohnung • Eheverträge, Trennungsvereinbarungen nichteheliche Lebensgemeinschaft

Führerscheinrecht

RA Jürgen Linhart
Fahrverbot • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis • Beratung Punktekatalog Flensburg

Gesellschaftsrecht

RA Dr. Briza
Gesellschaft bürgerlichen Rechts • Offene Handelsgesellschaft • Kommanditgesellschaft • GmbH, AG und kleine AG • Limited. Erstellung von Gesellschaftsverträgen • Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften • Geschäftsführung • Vertretung • Haftung • Auseinandersetzung

Gewerblicher Rechtsschutz

RA Dr. Briza
Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht • Lizenzrecht

Handelsrecht

RA Dr. Briza
Recht der Kaufleute • Handelsvertreter- und Handelsmaklerrecht • Vertragshändlerrecht • Franchise-Recht • Speditions- und Frachtrecht • Leasingrecht

Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht

RA Dr. Briza, RAin Schurr
Mahnbescheidsverfahren • Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher • Lohnpfändung • Kontopfändung • Anträge auf eidesstattliche Versicherung • Pfändungs- und Verhaftungsaufträge Zwangsversteigerungsanträge • Teilzahlungsvergleiche • Sicherungshypotheken

Mietrecht

RAin / FAin Miet- und Wohnungseigentumsrecht Schurr
Wohnraummietrecht • Gewerberaummietrecht • Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen • Mieterhöhungsrecht • Mietminderungsansprüche • Kündigungen • Räumungsprozesse • Prüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen • Schönheitsreparaturen • Kautionsabrechnung

Privates Baurecht

RA Jürgen Linhart
Vertragsgestaltung • VOB-Recht • Baumängel- und Gewährleistungsrecht • Werklohnansprüche • Sicherung von Werklohnansprüchen • Bauträgerrecht • Grundstücks- und Immobilienrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

RA Dr. Briza
Allgemeines Strafrecht • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht • Wirtschaftsstrafrecht • Jugendstrafrecht • Betäubungsmittelstrafrecht

Unfallrecht

RAin Schurr
Unfallregulierung von Fahrzeugschäden • Geltendmachung von Mietwagenkosten • Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten • Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüche • Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen • Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche

Verkehrsrecht

RAin Pamler
Verkehrsstrafrecht • Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Versicherungsrecht

RA / FA Versicherungsrecht Dr. Briza
Versicherungsvertragsrecht • Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht-, Kaskoversicherung) • Hausratversicherung • Wohngebäudeversicherung • Feuerversicherung • Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung • Allgemeine Haftpflichtversicherung • Rechtsschutzversicherung • Lebensversicherung • Private Berufsunfähigkeitsversicherung • Unfallversicherung • Krankenversicherung • Umwelthaftpflichtversicherung • D&O-Versicherung

Vertragsrecht

RA Dr. Briza
Vertragsgestaltung • Allgemeine Geschäftsbedingungen • Vertriebsverträge • Handelsvertretung • Unternehmenskauf- und Unternehmenspachtverträge • Dienstleistungs- und Herstellungsverträge

Verwaltungsrecht

RA Jürgen Linhart
Allgemeines Verwaltungsrecht • Bauplanungsrecht • Bauordnungsrecht • Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht • Umweltrecht • Immissionsrecht • Abfall- und Wasserrecht

Wirtschaftsrecht

RA Dr. Briza
Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten • Gesellschaftsrecht • GmbH-Recht • Leasing- und Franchise-Recht • Unternehmensnachfolgerecht

Wohnungseigentumsrecht

RAin / FAin Miet- Wohnungseigentumsrecht Schurr
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer • Rechte und Pflichten des Verwalters • Überprüfung von Eigentümerbeschlüssen • Beschlussanfechtung • Hausgeldbeitreibung

FACHGEBIETE

Agrar- und Landwirtschaftsrecht

Landwirte sind wie kaum eine andere Berufsgruppe vom Strukturwandel und von Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit betroffen. Es gibt es für keine anderen Unternehmen so viele Sonderregelungen wie für landwirtschaftliche Betriebe – angefangen bei einem eigenen Sozialversicherungssystem bis hin zu Spezialfragen des Landpachtrechts oder des Bauens im Außenbereich (Stall, Biogasanlage, Maschinenhalle etc.). Auch ein kompliziertes Sondererbrecht ist in Nachfolge von Landwirtschaftsbetrieben zu beachten. Hinzu kommt, dass die meisten Normen im Bereich des Agrarsektors vom EU-Recht geprägt sind. Um hier den Überblick zu behalten, bedarf es fundierter Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, aber auch der Vertrautheit mit den Besonderheiten von landwirtschaftlichen Strukturen und Organisationen. Dies kann der Fachanwalt für Agrarrechtgewährleisten.

Wir beraten neben Landwirten auch andere, von agrarrechtlichen Regelungen betroffene Berufs- und Personengruppen, zum Beispiel Unternehmen der Forstwirtschaft, der Energiebranche und der Lebensmittelsektors, Tierärzte, Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen und Wälder, Jäger und Jagdgenossenschaften, Städte und Gemeinden, Pferde-, Hunde- und andere Viehbesitzer und viele andere.

Arbeitsrecht

RA Dr. Briza
Das Arbeitsrecht behandelt die verschiedenen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hierunter fallen nicht nur Rechte und Pflichten des Einzelnen, sondern auch die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Bereiche des Arbeitsrechts
Ausgangspunkt eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und muss gemäß den Bestimmungen aus dem Arbeitsrecht gewisse inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen.
Zum Arbeitsrecht gehört auch der Bereich der Kündigung. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Es gibt verschiedene Formen der Kündigung (z. B. die außerordentliche, fristlose, betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Verdachtskündigung, Änderungskündigung) sowie einige Regelungen zu Kündigungsschutz und -fristen. Auch die Themen Abmahnung, Abfindung, Arbeitspapiere und Arbeitszeugnisse werden im Arbeitsrecht erläutert und geregelt.

Da sich das Arbeitsrecht über alle relevanten und zu regulierenden Bereiche rundum die Arbeit erstreckt, beinhaltet es natürlich auch alle Bestimmungen zu den Themen Urlaub und Urlaubsabgeltung sowie Elternzeit, Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Regelungen zum Entgelt (Sonderzahlungen oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit), zu verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen und betrieblichen Bestimmungen werden ebenfalls im Arbeitsrecht festgehalten.

Desweiteren gehören die Punkte Schwerbehindertenrecht, Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Betrieb und Betriebsrat, Betriebsratswahlen, Betriebsratskosten, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarungen sowie das Betriebsverfassungsrecht zum Arbeitsrecht. Auch das Thema Mobbing fällt in diesen Rechtsbereich sowie Altersteilzeit, geringfügige Beschäftigung, die Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Kurzarbeit in einem Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Klaus Briza vertritt und berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Geschäftsführer, Vorstände, Betriebsräte und Selbstständige. Dabei ist die Tätigkeit von Dr. Briza nicht nur auf bereits entstandene Konfliktfälle beschränkt. Vielmehr werden auch Arbeitsverträge und andere Vereinbarungen vor Unterzeichnung geprüft oder entsprechende Verhandlungen rechtlich begleitet.

Arzthaftungsrecht

RA Dr. Briza
Die Arzthaftung beinhaltet die Verantwortung eines Arztes gegenüber einem Patienten im Falle eines schuldhaften Fehlers bei der Behandlung. Zwischen Arzt und Patient besteht ein Behandlungsvertrag, welcher die Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei der Behandlung umfasst. Im Falle eines Behandlungsfehlers, kann der Patient Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenüber seinem Arzt geltend machen. Die häufigsten Fehler sind Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse und Dokumentationsfehler.

Wurden Sie von einem Arzt falsch behandelt oder zu wenig über Alternativen und Risiken einer Behandlung aufgeklärt? Benötigen Sie rechtlichen Beistand, um Ihre Ansprüche durchzusetzen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Jürgen Linart. Einer seiner Interessenschwerpunkte ist das Arzthaftungsrecht, er berät Sie und hilft Ihnen Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Bankrecht

RA Dr. Briza
Das Bankrecht beinhaltet alle Vorschriften, die den Kreditinstituten einen rechtlichen Rahmen setzen und deren privatwirtschaftliches Handeln am Markt regeln. Zum einen werden die Bankgeschäfte und zum anderen der Bankbetrieb an sich reguliert. Beim Bankrecht handelt es sich um ein Querschnittgebiet, welches sich u.a. an Regelungen aus dem Handelsrecht, dem Bürgerlichen Recht oder auch dem Versicherungsrecht bedient.

So befasst sich das Bankrecht mit Bestimmungen zu Darlehen und Bürgschaften, mit dem Wertpapierrecht und Finanzdienstleistungsrecht sowie mit dem Schadensersatzrecht für Kapitalanleger.

Architektenrecht/Privates Baurecht

RA /FA Jürgen Linhart
Baurecht
Das Rechtsgebiet Baurecht gliedert sich in privates und öffentliches Baurecht. Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Allgemeinheit: von der Auftragsvergabe bis hin zu allgemeinen Vertragsbedingungen.
Wohingegen das Private Baurecht die Gesamtheit der privatrechtlichen Normen und Gesetze, die das Bauen betreffen, beinhaltet. Wesentlicher Punkt dabei ist der Werkvertrag und dessen störungsfreie Erfüllung.

Architektenrecht
Eng mit dem privaten Baurecht verbunden ist das Architektenrecht, das eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Linhart darstellt. Hier sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten geregelt. In dem Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten sind meist nicht nur Planungsleistungen festgehalten, sondern auch Baubetreuung und Objektüberwachung.

Jürgen Linhart ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel beim Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages.
Zudem begleitet er Architekten unter anderem bei Vorbereitung, Entwurf und Überprüfung von Architekten- und Arbeitsgemeinschaftsverträgen und bei der Durchsetzung und Sicherung von Honoraransprüchen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI.

Familienrecht

Rain/FAin FamR Schurr
Das Familienrecht umfasst Sachverhalte wie z. B. Ehescheidungen, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsfragen, Fragen im Sorgerecht und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Besuchsrecht, Eheverträge, eheliches Güterrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausratsverteilung, die Zuteilung der Ehewohnung, Trennungsvereinbarungen, jedoch auch Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Die Fachanwälte Krinner und Schurr sind grundsätzlich auf einvernehmliche Konfliktlösungen bedacht. Im entsprechenden Fall kann aber auch die unvermeidliche Klage zügig eingeleitet werden.

Der Straubinger Rechtsanwältin Gabriele Schurr berät in erster Linie Menschen, die selbst eine Scheidung anstreben oder die ihre Interessen gegenüber ihrem scheidungswilligen Partner fachkundig gewahrt wissen möchten. Die Vertretung umfasst auf Wunsch alle Folgesachen wie die Geltendmachung von Unterhalt, eine Sorgerechtsregelung für gemeinsame Kinder, den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich. Nicht nur bei der Wahl des Zeitpunktes, zu dem die Scheidung eingereicht werden soll, sondern ebenso bei vielen Folgesachen sind immer auch die Bezüge zum Erbrecht und zum Steuerrecht wichtig.

Gabriele Schurr berät Sie detailliert und kompetent zum Thema Unterhaltsrecht. Gern vertritt Sie die Rechtsanwältin auch bei einer Unterhaltsanpassung, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Seite deutlich verändert haben. Beim Kindesunterhalt besteht unter Umständen die Möglichkeit, von staatlicher Seite einen sogenannten Unterhaltsvorschuss zu erhalten, wenn der Kindesvater seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Rechtsanwältin Schurr informiert Sie umfassend über einen bestehenden Anspruch und setzt diesen notfalls auch gerichtlich durch.

Mietrecht

RAin / FAin Gabriele Schurr
Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Mietzinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Mietverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung).

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) umfasst Sachverhalte in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen).

Rechtsanwältin Gabriele Schurr aus der Straubinger Rechtsanwaltskanzlei macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemein-
schaften. Sie berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Mieterhöhungen sowie bei sämtlichen rechtlichen Problemen, die im Laufe eines Mietverhältnisses entstehen. Darüber hinaus steht Fachanwältin Schurr in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetente Beraterin in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf die Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie bei Anfechtungen von solchen Beschlüssen.

Verkehrsrecht

RA Jürgen Linhart
Das Verkehrsrecht umfasst zivil- und strafrechtliche Fälle von Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung und Abstandsverletzung, über Schadenersatzklagen, Unfallabwicklungen bis hin zu Fällen von Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer einschließlich ihrer strafrechtlichen Konsequenzen. Der Straubinger Anwalt übernimmt auf Wunsch die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall einschließlich der Korrespondenz mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung.

Doch das Verkehrsrecht umfasst nicht nur die Unfallregulierung, sondern auch die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in einem möglichen strafrechtlichen Verfahren, wenn etwa nach der Feststellung von Alkohol oder Drogen am Steuer oder nach einer Unfallflucht empfindliche Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis drohen oder bereits eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt ist.

Versicherungsrecht

RA/FA Dr. Briza
Das Versicherungsrecht beschäftigt sich vor allem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Unterschieden wird zwischen Sachversicherung und Personenversicherung.

Sachversicherungen
z. B. Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Autoversicherung, Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung

Personenversicherungen
z. B Unfallversicherung, Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Vertragsrecht

Verwaltungsrecht

Wohnungseigentumsrecht

RAin / FAin Gabriele Schurr
Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Mietzinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Mietverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung).

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) umfasst Sachverhalte in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen).

Rechtsanwältin Gabriele Schurr aus der Straubinger Rechtsanwaltskanzlei macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemein-
schaften. Sie berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Mieterhöhungen sowie bei sämtlichen rechtlichen Problemen, die im Laufe eines Mietverhältnisses entstehen. Darüber hinaus steht Fachanwältin Schurr in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetente Beraterin in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf die Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie bei Anfechtungen von solchen Beschlüssen.

Zivilrecht

Als eine tragende Säule des deutschen Rechtssystems gehört das Allgemeine Zivilrecht zur alltäglichen Arbeit eines Rechtsanwaltes. Es regelt die Beziehungen von natürlichen (Menschen) oder juristischen Personen (Verein, GmbH, AG etc.) untereinander und wird in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Verträge, Rechte und Ansprüche aus dem Allgemeinen Zivilrecht
Kaufvertrag · Dienstvertrag · Werkvertrag · Darlehensvertrag · Maklervertrag · Mietvertrag · Leasingvertrag · Reiserecht · Schadensersatzansprüche · Herausgabeansprüche · Nachbarschaftsrecht · Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

Die Straubinger Fachanwälte sind nicht nur Spezialisten in ihren Schwerpunktgebieten, sondern auch im Allgemeinen Zivilrecht. Wenn Sie juristische Beratung brauchen im Falle eines Schadensersatzanspruchs, wegen eines nicht erfüllten Werkvertrages oder wegen unklarer Eigentums- und Besitzverhältnisse, wenden Sie sich an die Straubinger Rechtsanwälte.